Verkaufs und Geschäftsbedingungen (AGB)
- Allgemeines
Alle Geschäfte mit uns werden- soweit nicht im Einzelfall Abweichungen
ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, die der Käufer darzulegen hat-
zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt. Unsere Verkaufs- und
Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung neben den besonderen
Bedingungen des einzelnen Geschäfts als vom Käufer angenommen, auch wenn bei
der Geschäftsabwicklung hiervon abgewichen oder abweichenden Bestimmungen
des Käufers, insbesondere Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, von
uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen, insbesondere
mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch uns, ohne eine solche
schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht gültig.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa
unwirksame Bestimmung durch eine Wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck
der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Etwaige
Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich im
Sinn und Zwecke dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zu orientieren
hat, ausgefüllt werden.
- Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind- sofern nicht anders vereinbart- stets
unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang
unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der
Lieferung, zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie
geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten. An den
erteilten Auftrag ist der Auftraggeber vier Wochen gebunden.
- Preise
Soweit kein Preis für die Ware ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die
Berechnung nach unserer am Versandtage – für die gelieferten bzw.
abgenommenen Mengen- allgemein gültigen Preislisten. Die Preise sind reine
Nettopreise in Euro und verstehen sich ab Werk, exklusiv Verpackung,
Transport, Versicherung, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben,
insbesondere Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen, die einen Warenwert von € 500.-
überschreiten, erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frachtfrei, auf
einem Versandweg unserer Wahl.
- Zahlung
Die Belieferung erfolgt gegen Nachnahme sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden. Bei Belieferung auf offene Rechnung ist der
Rechnungsbetrag spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug
fällig. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können wir
jederzeit mit angemessener Frist widerrufen.
Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer
Mahnung bedarf.
Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer
Ansprüche, Verzugszinsen von mindestens 4% über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden
unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Beanstandungen des Käufers oder
Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein
Leistungsverweigerungsrecht des Käufers. Die Aufrechung durch den Käufer ist
nur mit einer unbestritten und rechtskräftig festgestellten Forderung
zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist
ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte.
Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als
Zahlungsmittel angenommen.
Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt zur
Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht Fälligen , eine
ausreichende Sicherheitsleitung zu verlangen und weitere Vorausleistungen
unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel
an der Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw.
auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.
- Lieferung
Lieferungen erfolgen ab Lager Ettlingen, auf Rechnung und Gefahr des
Käufers. Wir sind berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B.
direkt vom Herstellerwerk, zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen
durch uns sind jederzeit zulässig.
Unvorhergesehne Leistungshindernisse berechtigen uns die
Lieferverspflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Schadensersatzansprüche
des Käufers sind ausgeschlossen. Die Wahl des Beförderungsweges und der
Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste Verfrachtung.
Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den
Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für einwandfreie
Beschaffenheit und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen
uns wegen Beschädigung aus. Für die Einhaltung der Lieferfristen haften wir
nur bei ausdrücklicher Zusage und soweit uns ein Verschulden trifft.
- Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns an allen Lieferungen das Eigentum bis zur Bezahlung unserer
sämtlichen Forderungen vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine
laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den
Eigentumsvorbehalt nicht.
Der Käufer darf die Ware verarbeiten, verbrauchen und im üblichen
Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Er
ist nicht berechtigt, die Erzeugnisse zu verpfänden oder zur Sicherung zu
übereignen.
Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns
und wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache anteilmäßig. Der Käufer
überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf
unserer Waren bzw. anteilmäßig aus dem Verkauf der durch Verarbeitung
hergestellten Produkte. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer zur Erfüllung
eines Werk- oder Liefervertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem
Vertrag in gleichem Umfang im voraus an uns abgetreten. Wir werden die
abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer hat uns auf Verlangen von der
Abtretung an uns zu unterrichten und uns die Anschriften der Drittschuldner
mitzuteilen. Bei Zugriffen durch Dritte sind wir insbesondere von einer
Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unseres Eigentums oder der an uns
abgetretenen Forderungen, unverzüglich ggf. durch Übersendung von
Pfändungsprotokollen o.ä. zu unterrichten. Der Käufer ist bis auf Widerruf
berechtigt, die abgetretenen Forderungen als unser Treuhänder einzuziehen.
Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderung fällig sind, sofort
an uns abzuführen.
- Beanstandungen und
Gewährleistungen
Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche, nach
Anlieferung und vor Verwendung der Ware und, wenn die Möglichkeit der
sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich unter genauer
Bezeichnung geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die
Ware nicht an den Käufer unmittelbar, sondern an einen vom Käufer benannten
Dritten ausgehändigt wird oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet.
Zeigt sich später ein Mangel, so muss ebenfalls unverzüglich und binnen
maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels gerügt werden.
Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern.
Bei Transportschäden vor der Abnahme und Entladung der Ware ist eine
sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur usw. zu veranlassen,
und eine schriftliche Bescheinigung von der schadenaufnehmenden Stelle zu
einzuholen. Insoweit event. anstehende Kosten trägt die unterliegende
Partei. Für die Wahrung etwaiger Rücktrittsrechte gegen Dritte hat der
Käufer einzustehen. Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen
fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in
ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf eine
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des
Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer
oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können wir
keine Gewährleistung übernehmen.
Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl
entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des
berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos
Ersatz zu leisten.
Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Ersatz von Schäden,
die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen oder wegen verspäteter
Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung stehen dem Käufer weder
gegen unsere Angestellten und Erfüllungsgehilfen noch gegen uns zu. Dieses
gilt nicht, soweit uns oder unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, jedoch beschränkt sich auch insoweit
unsere Haftung auf den direkten Schaden. Handelsüblich zulässige oder
technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware
berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Zur Vornahme der Ausbesserungen bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls werden wir von
unserer Gewährleistungspflicht frei. Waren, welche von uns speziell für den
Auftragsgeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als
Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung
ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu
Last gelegt werden könnte.
- Haftung
Die Bestimmungen über die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vom
15.02.1989 bleiben unberührt.
- Rückgaben
Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
durch uns zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand
befinden und uns frei von allen Transport – und Transportversicherungskosten
sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten erreichen. Zurückgenommene Ware wird
abzüglich 10% Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben.
Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe
ausgeschlossen.
- Gesetzliche
Bestimmungen
Geräte ohne Zulassung
(BZT-Nummer) sind nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu
benutzen. Bei Weiterverkauf ist die Käuferfirma verpflichtet, gesetzlich
bestehende Einschränkungen der Nutzung in der Bundesrepublik Deutschland dem
Käufer ausführlich und gesondert mitzuteilen. Geräte ohne anerkannte
Zulassung dürfen im Bundesgebiet nicht betrieben werden. Ein Verstoß
hiergegen ist u.a. nach den Bestimmungen des Fernmeldeanlagengesetzes
strafbar.
- Erfüllungsort und
Gerichtsstand
ist ETTLINGEN
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