Funktechnik Florl
Im Katzentach 6
76257 Ettlingen

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Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Thilo Florl

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
UST-IDNR. DE 182069424

Verkaufs und Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines
    Alle Geschäfte mit uns werden- soweit nicht im Einzelfall Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, die der Käufer darzulegen hat- zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt. Unsere Verkaufs- und Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung neben den besonderen Bedingungen des einzelnen Geschäfts als vom Käufer angenommen, auch wenn bei der Geschäftsabwicklung hiervon abgewichen  oder abweichenden Bestimmungen des Käufers, insbesondere Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch uns, ohne eine solche schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht gültig.
    Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa unwirksame Bestimmung durch eine Wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Etwaige Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich im Sinn und Zwecke dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zu orientieren hat, ausgefüllt werden.
  2. Vertragsabschluß
    Unsere Angebote sind- sofern nicht anders vereinbart- stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber vier Wochen gebunden.
     
  3. Preise
    Soweit kein Preis für die Ware ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach unserer am Versandtage – für die gelieferten bzw. abgenommenen Mengen- allgemein gültigen Preislisten. Die Preise sind reine Nettopreise in Euro und verstehen sich ab Werk, exklusiv Verpackung, Transport, Versicherung, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer. Bei Aufträgen, die einen Warenwert von € 500.- überschreiten, erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands frachtfrei, auf einem Versandweg unserer Wahl.
     
  4. Zahlung
    Die Belieferung erfolgt gegen Nachnahme sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Belieferung auf offene Rechnung ist der Rechnungsbetrag spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen.
    Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
    Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen von mindestens 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Beanstandungen des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers. Die Aufrechung durch den Käufer ist nur mit einer unbestritten und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte.
    Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen.
    Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht Fälligen , eine ausreichende Sicherheitsleitung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.

     
  5. Lieferung
    Lieferungen erfolgen ab Lager Ettlingen, auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Herstellerwerk, zu liefern.  Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind jederzeit zulässig.
    Unvorhergesehne Leistungshindernisse berechtigen uns die Lieferverspflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen uns wegen Beschädigung aus. Für die Einhaltung der Lieferfristen haften wir nur bei ausdrücklicher Zusage und soweit uns ein Verschulden trifft.

     
  6. Eigentumsvorbehalt
    Wir behalten uns an allen Lieferungen das Eigentum bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
    Der Käufer darf die Ware verarbeiten, verbrauchen und im üblichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Er ist nicht berechtigt, die Erzeugnisse zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
    Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns und wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache anteilmäßig. Der Käufer überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Waren bzw. anteilmäßig aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Liefervertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang im voraus an uns abgetreten. Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer hat uns auf Verlangen von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die Anschriften der Drittschuldner mitzuteilen. Bei Zugriffen durch Dritte sind wir insbesondere von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderungen, unverzüglich ggf. durch Übersendung von Pfändungsprotokollen o.ä. zu unterrichten. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen als unser Treuhänder einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderung fällig sind, sofort an uns abzuführen.

     
  7. Beanstandungen und Gewährleistungen
    Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche, nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und, wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich unter genauer Bezeichnung geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Käufer unmittelbar, sondern an einen vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet. Zeigt sich später ein Mangel, so muss ebenfalls unverzüglich und binnen maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels gerügt werden.  Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern.
    Bei Transportschäden vor der Abnahme und Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur usw. zu veranlassen, und eine schriftliche Bescheinigung von der schadenaufnehmenden  Stelle zu einzuholen. Insoweit event. anstehende Kosten trägt die unterliegende Partei. Für die Wahrung etwaiger Rücktrittsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen. Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen.
    Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten.
    Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Ersatz von Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen oder wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung stehen dem Käufer weder gegen unsere Angestellten und Erfüllungsgehilfen noch gegen uns zu. Dieses gilt nicht, soweit uns oder unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, jedoch beschränkt sich auch insoweit unsere Haftung auf den direkten Schaden. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.
    Zur Vornahme der Ausbesserungen bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht frei. Waren, welche von uns speziell für  den Auftragsgeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei denn, dass uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Last gelegt werden könnte.

     
  8. Haftung
    Die Bestimmungen über die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vom 15.02.1989 bleiben unberührt.

     
  9. Rückgaben
    Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und uns frei von allen Transport – und Transportversicherungskosten sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten erreichen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen.

     
  10. Gesetzliche Bestimmungen
    Geräte ohne Zulassung (BZT-Nummer) sind nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu benutzen. Bei Weiterverkauf ist die Käuferfirma verpflichtet, gesetzlich bestehende Einschränkungen der Nutzung in der Bundesrepublik Deutschland dem Käufer ausführlich und gesondert mitzuteilen. Geräte ohne anerkannte Zulassung dürfen im Bundesgebiet nicht betrieben werden. Ein Verstoß hiergegen ist u.a. nach den Bestimmungen des Fernmeldeanlagengesetzes strafbar.

     
  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    ist ETTLINGEN